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Werden Sie Tippgeber und profitieren

1. Sie möchten uns einen Tipp geben? Was ist zu beachten?

Sie rufen uns an oder füllen unser Tippgeberformular aus, zu dem Sie hier gelangen. Wir prüfen Ihren Tipp und senden Ihnen nach erfolgtem Auftrag schriftlich die Tippgeberbestätigung zu. Damit sind Sie bei uns offiziell als Tippgeber für die von Ihnen empfohlene Immobilie registriert.

Bitte beachten Sie, dass wir keine Provision zahlen können, wenn Sie sich nach der erfolgreichen Vermittlung einer Immobilie als Tippgeber bei uns melden. Sie müssen vor der Beauftragung durch die Eigentümer bei uns als Tippgeber erfasst sein.

Falls sich der Eigentümer der Immobilie lieber selbst mit uns in Verbindung setzen möchte, nehmen Sie bitte vorher mit uns Kontakt auf oder die Eigentümer benennen Sie vor der Auftragserteilung als Tippgeber.

2. Welche Objekte kann ich als Tippgeber empfehlen?

Einfamilien-, Reihen- und Doppelhäuser, Wohnungen (auch vermietete), Mehrfamilienhäuser, Wohnanlagen mit geringem Gewerbeanteil, wie zum Beispiel einer Ladenzeile im Erdgeschoss und Baugrundstücke können Sie uns gerne nennen.

Die Immobilie sollte in der Kiel-Region, Eckernförde, Neumünster, Rendsburg oder dem Kreis Plön liegen und uns noch nicht bekannt sein.

3. Wie geht es weiter, wenn ich einen Tipp gegeben habe?

Wir treten mit den Eigentümern in Kontakt und vereinbaren einen Ortstermin. Entscheidet sich der Eigentümer für uns als Makler, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung. Vermitteln wir die Immobilie erfolgreich, zahlen wir an Sie die Tippgeberprovision aus.