Das müssen Sie beim Verkauf eines geerbten Hauses unbedingt beachten
Ein Familienangehöriger stirbt und hinterlässt eine Immobilie. Gehören Sie zu dem Kreis der Erben? Bei einer Immobilienerbschaft und dem nachfolgenden Verkauf gibt es einige Punkte, die Sie beachten sollten. Unsere Experten von Höpfner Immobilien kümmern sich regelmäßig um den Verkauf geerbter Häuser und versorgen Sie mit Expertenwissen zu diesem Thema.
Darauf müssen Sie achten, bevor Sie das Erbe antreten
Sie können eine Erbschaft annehmen oder ablehnen. Bevor Sie sich zu voreilig über die Erbschaft freuen, bedenken Sie, dass auch Schulden und Forderungen von Gläubigern im Erbschaftsfall auf Sie übergehen. Versuchen Sie daher folgende Fragen zu beantworten:
- Hatte der Verstorbene Schulden?
- Liegt eine Bürgschaft auf der Immobilie?
- Ist die Immobilie in gutem Zustand?
Falls der Zustand der Immobilie schlecht ist, sodass er einem schnellen Verkauf im Weg steht, müssen Sie aufwendige Sanierungsmaßnahmen zunächst selbst finanzieren. Haben Sie nicht die finanziellen Mittel dazu, kann dies aus einem Erbe eine Last machen.
Das sind die Schritte zum Verkauf, nachdem Sie das Erbe angetreten haben
Sie haben sich entschieden, das Erbe anzutreten, weil das Haus in gutem Zustand ist und auch keine Schulden dem Antritt entgegengestanden sind? Dann können Sie jetzt alles für den Verkauf vorbereiten.
Schritt 1: Ermitteln Sie den Wert der Immobilie
Lassen Sie im ersten Schritt den Gesamtwert der Immobilie ermitteln. Dies kann entweder das Finanzamt tun oder Sie lassen sich von einem Gutachter einen Nachweis erstellen. Das Finanzamt zieht von dem Verkehrswert noch einmal eine Pauschale von 10 % ab. Der ermittelte Gesamtwert ist später für den Verkauf auch ein guter Anhaltspunkt für den Verkaufspreis, den Sie erzielen können.
Schritt 2: Begleichen Sie die Erbschaftssteuer
Erbschaften sind in Deutschland steuerpflichtig. Allerdings gibt es Freibeträge in Abhängigkeit des Verwandtschaftsgrads und der Höhe der Erbschaft. Folgende Freibeträge sind gültig:
- Ehepartner und eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro
- Kinder bzw. bei verstorbenen Kindern die Enkel: 400.000 Euro
- Enkel: 200.000 Euro
- Urenkel und Eltern: 100.000 Euro
- Alle übrigen: 20.000 Euro
Auch die Höhe des Steuersatzes ist gestaffelt, und zwar in Abhängigkeit der Höhe der Erbschaft:
- Bis 75.000 Euro: 7 % Erbschaftssteuer
- Ab 75.000 bis 300.000 Euro: 11 % Erbschaftssteuer
- Ab 300.000 bis 600.000 Euro: 15 % Erbschaftsteuer
- Ab 600.000 bis 6 Mio. Euro: 19 % Erbschaftssteuer
Falls der Verkehrswert der Immobilie also über dem Freibetrag liegt, müssen Sie die entsprechende Erbschaftssteuer abführen. Schulden, die die Immobilie belasten, werden vom Wert abgezogen. Es empfiehlt sich, einen Fachanwalt zurate zu ziehen, falls Erbschaftssteuer anfällt, da dieser Sie umfassend beraten kann.
Schritt 3: Der Verkauf der Immobilie
Bevor Sie eine geerbte Immobilie verkaufen, müssen Sie den sogenannten Erbschein beantragen. Dieser weist nach, dass Sie der neue rechtmäßige Besitzer sind und Sie können mit diesem auch Einsicht ins Grundbuch nehmen. Beim Erbhaus können Sie sich dann als neuer Besitzer eintragen lassen, denn erst dann sind Sie berechtigt, die Immobilie zu verkaufen. Lassen Sie die Eintragung innerhalb von zwei Jahren nach dem Tod vornehmen, denn dann ist die Grundbuchänderung kostenfrei.
Falls es sich in Ihrem Fall um eine Erbgemeinschaft handelt, muss jeder Erbe dem Verkauf zustimmen. Berücksichtigen Sie auch noch den Fall, dass beim Verkauf eine Spekulationssteuer anfällt, falls der Erblasser die Immobilie weniger als zehn Jahre bewohnt hat.
Als Ihre kompetenten Immobilienmakler in Kiel, Neumünster, Eckernförde und Rendsburg beraten wir Sie gerne auch persönlich rund um das Thema Immobilie!